Netznutzung (§27 Abs. 1 GasNEV)
Die Stadtwerke Landstuhl gewähren Dritten zu den jeweils gültigen gesetzlichen Bedingungen gegen Entgelt den Zugang zu seinem Gasversorgungsnetz. Die Netzentgelte entnehmen Sie bitte den folgenden Preisblättern:
- Vorläufiges Preisblatt für die Nutzung des Gasversorgungsnetzes inkl. vorgelagertes Netz - gültig ab 01.01.2026
- Preisblatt für die Nutzung des Gasversorgungsnetzes inkl. vorgelagertes Netz - gültig ab 01.01.2025
- Preisblatt für die Nutzung des Gasversorgungsnetzes inkl. vorgelagertes Netz - gültig ab 01.01.2024

